Wie Förderung gelingt

Hierzu ist ein Netzwerk von Elternhaus, Schule und Therapie notwendig:

Grafik Netzwerk um das Kind

Wenn Eltern, Lehrer und Therapeut/in miteinander zum Wohl des Kindes kommunizieren, wird die Förderung auf der psychischen, sozialen und pädagogischen Ebene gelingen.

Auf allen drei Ebenen leistet der Chancenverband Legasthenie und Dyskalkulie dabei Hilfestellung.


Kostenübernahme und Chancengleichheit

Die Behandlung der Rechenstörung [wie auch die Behandlung der Lese-Rechtschreibstörung] ist keine verordnungsfähige Leistung im Sinne der Heilmittel-Richtlinien. Die Therapie wird daher nicht durch die Krankenkassen finanziert. In bestimmten Ausnahmefällen besteht die Möglichkeit einer Kostenübernahme im Rahmen des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (Sozialgesetzbuch VIII, § 35a). In der Regel müssen jedoch die Angebote privatrechtlich organisierter Institute in Anspruch genommen werden. Da dies häufig mit hohen Kosten verbunden ist, besteht keine Chancengleichheit für Kinder aus sozial schwachen Familien.

Hinweise zur Förderung aus der internationalen Forschungsliteratur:
Die Förderung sollte langfristig angelegt und im Idealfall im Einzelsetting durchgeführt werden. Die Wahl eines geeigneten Förderprogramms sollte für jedes Kind individuell getroffen werden.

(Empfehlungen zur Diagnostik und Förderung von Kindern und Jugendlichen mit einer Rechenstörung in der Schule. Aktueller Wissensstand zum Thema Dyskalkulie - Bundesverband Legasthenie und Dyskalkulie e.V.)


Kostenübernahme durch das Jugendamt

Nur in wenigen Fällen – bei drohender seelischer Behinderung – übernimmt das zuständige Jugendamt Legasthenie- bzw. Dyskalkulietherapie-Kosten.

Ambulante Eingliederungshilfe Jugendamt
Verfahren nach § 35 a KJHG – wie es zum gegenwärtigen Zeitpunkt von zahlreichen Jugendämtern praktiziert wird

Grafik zur Kostenübernahme vom Jugendamt Grafik als PDF herunterladen


Finanzierungshilfe beantragen

Hier können Sie einen Antrag auf Teil- oder Vollfinanzierung eines Therapieplatzes für Ihr Kind stellen.

  • Wurde bei Ihrem Kind eine Lese-Rechtschreib- oder Rechenschwäche festgestellt?
  • Hat das Jugendamt Ihren Antrag auf Eingliederungshilfe nach § 35 a KJHG abgelehnt?
  • Gehören Sie zum Kreis der sozial schwächeren Familien?

Wenn diese drei Faktoren zutreffen, haben Sie und Ihr Kind gute Voraussetzungen für die Teil- oder Vollfinanzierung eines Therapieplatzes durch den Chancenverband.

Der Verein wird sich bemühen, Ihrem Kind zeitnah einen wohnortgünstigen Therapieplatz zu ermöglichen.

Haben Sie noch Fragen? Wir beraten Sie gerne.

> Formular Finanzierungshilfe